Baumfällungen werden entbürokratisiert PDF Drucken E-Mail
Freitag, 21. Mai 2010 um 10:10
Die Koalitionsfraktionen von CDU und FDP im Landtag setzen nun die im Koalitionsvertrag vereinbarte Entbürokratisierung von Baumfällungen auf Privatgrundstücken um. Künftig sollen nach einer Änderung des Sächsischen Naturschutzgesetzes die kommunalen Baumschutzsatzungen nicht mehr gelten für a) Bäume und Hecken in Kleingärten im Sinne des Bundeskleingartengesetzes b) Obstbäume, Nadelgehölze, Pappeln, Birken, Baumweiden und abgestorbene Bäume auf mit Gebäuden bebauten Grundstückenc) sonstige Bäume auf mit Gebäuden bebauten Grundstücken mit einem Stammumfang von bis zu einem Meter, gemessen in einer Stammhöhe von einem Meter.

Die Kommunen können in ihren Baumschutzsatzungen zudem weitere Ausnahmen festschreiben. Die zuständige Behörde muss über einen Fällantrag innerhalb von drei Wochen entscheiden. Lehnt sie ihn in dieser Frist nicht ab, gilt die Genehmigung automatisch als erteilt. Das Genehmigungsverfahren ist kostenfrei.

 Zudem erklärt Tino Günther, stellvertretender Vorsitzender der FDP-Fraktion im Sächsischen Landtag. "Die Vereinfachung der Fällgenehmigungen ist ein weiterer Schritt der Entbürokratisierung in Sachsen. Wir geben allen Grundstücksbesitzern und Kleingärtnern damit wieder mehr Freiheiten, über die Gestaltung ihrer Immobilien zu entscheiden. Mit der angestrebten Regelung ist uns ein optimaler Kompromiss zwischen den Interessen der Betroffenen, der Kommunen und des Naturschutzes gelungen. Allen Unkenrufen zum Trotz wird die Zeit nun zeigen, dass das oft beschworene 'Kettensägenmassaker' selbstverständlich nicht stattfinden wird. Die Grundstücksbesitzer und Kleingärtner wollen doch nicht inmitten kahler Betonplatten leben. Sie werden verantwortungsvoll mit den ihnen zurückgegebenen Freiheiten umgehen."
 

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